TC Blau-Gelb Eckernförde | Verein

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Interessantes in und um unseren Verein – viel Spaß beim Stöbern!

Plätze

8 Sandplätze warten im Sommer auf Spiel und Spaß... und ein gemütliches Sportheim für Klönschnack.

Halle
Die Halle für den Winter (aktueller Plan siehe unten)

Die Hallenpreise für die Hallensaison 2023/2024

Beginn: 2. Oktober 2023
Ende: 28. April 2024

Die Miete für den Hallenplatz im Abo für Mitglieder incl. 7 % Mwst:

07.00 - 14.00 Uhr Euro 420,00
14.00 - 17.00 Uhr Euro 430,00
17.00 - 21.00 Uhr Euro 460,00
21.00 - 23.00 Uhr Euro 440,00

Die Miete für den Hallenplatz im Abo für Nichtmitglieder:

07.00 - 14.00 Uhr Euro 510,00
14.00 - 17.00 Uhr Euro 520,00
17.00 - 21.00 Uhr Euro 550,00
21.00 - 23.00 Uhr Euro 530,00

Die Hallenmiete wird in zwei gleichen Raten (01.11.2023 und 01.02.2024) per SEPA Lastschrift abgebucht.

Einzelstunde für Mitglieder:

07.00 – 14.00 Uhr 17,00 €/Stunde
14.00 – 17.00 Uhr 18,00 €/Stunde
17.00 – 21.00 Uhr 19,00 €/Stunde
21.00 - 23.00 Uhr 19,00 €/Stunde

Einzelstunde für Gäste:

07.00 - 14.00 Uhr 21,00 €/Stunde
14.00 - 17.00 Uhr 22,00 €/Stunde
17.00 - 21.00 Uhr 23,00 €/Stunde
21.00 - 23.00 Uhr 22,00 €/Stunde

Wenn Mitglieder mit Gästen spielen, ist die Stunde anteilig zu zahlen.

Die Belegung für die Halle finden Sie im Buchungssystem

Punktspiele für Nichtmitglieder

Für nur 178,50 €/je Punktspiel inkl. 19 % Mwst können Sie in unserer Tennishalle Ihre Punktspiele bestreiten. Im Preis inbegriffen ist die Nutzung beider Plätze für jeweils 6 Stunden (jede weitere Stunde lediglich 16,-- € inkl. 19 % Mwst), die neue Küche für die Bewirtung und natürlich die sanitären Anlagen.

Punktspiele für Mitglieder

Für Mitglieder beträgt die Hallenmiete für Punktspiele 50,--€ inkl. 7 % Mwst.


Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern unser Büro:

Dienstag: 16.00 – 19.00 Uhr

oder per E-Mail:    buero@tc-bg.de

Vorstand

1. Vorsitzende

Dr. Martina Berkenkemper-Harken
  04351 839 28
  m.berkenkemper@web.de

Kassenwart

Dr. Michael Buechler
  04351 461 96
  dr.mbuechler@t-online.de

1. Sportwartin

Susanne Fiss
  04351 899 85 10
  susanne.fiss@online.de

2. Sportwartin

Christine Bartels
  04355 989 078
  christine.bartels@therapieforum.com

1. Beisitzer

Julius Feilcke und Peer Tobis

2. Beisitzer

Peter Reelmann
  04351 767 760
  peter-reelmann@t-online.de

3. Beisitzerin

Jutta Krohn
  04351 34 33
  krohnfamily@t-online.de

Clubhausbeauftragte

Jutta Krohn
  04351 34 33
  krohnfamily@t-online.de

Jugendwart

Jens Petersen
  0162 746 61 85
  jp.trainer50@googlemail.com

Hallenwart

Thomas Rübcke
  0176 504 096 20
  tdl.ruebcke@web.de

Büro

Sibylle Lubinski
  04351 55 55
  04351 712 609
  buero@tc-bg.de

Platzwart

Dirk Krohn
  0173 895 68 29
  dirkkrohn@freenet.de

Satzung Tennisclub „Blau-Gelb“ Eckernförde von 1925

§ 1 Name

  1. Der Verein ist unter dem Namen „Tennisclub Blau-Gelb Eckernförde von 1925 e.V.“ im Vereinsregister des Amtsgerichts Eckernförde eingetragen.
  2. Die Farben des Vereins sind blau-gelb.

§ 2 Sitz

Sitz des Vereins ist Eckernförde.

§ 3 Zweck und Ziele

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und Ziele im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist insbesondere die Ausübung und Förderung des Tennissports.
  3. Der Satzungszweck wird vor allem verwirklicht durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, besonders durch Bildung einer Jugendabteilung. Die Jugendgemeinschaft innerhalb des Vereins gestaltet unter Berücksichtigung des Grundkonzepts des Gesamtvereins ein Jugendleben nach eigener Ordnung.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Dem Verein kann jede natürliche Person angehören.
  2. Folgende Arten der Mitgliedschaft sind möglich:
    1. Ehrenmitglied
    2. Aktives Mitglied
    3. Passives Mitglied
    4. Jugendliches Mitglied
  3. Über die schriftlich einzureichenden Aufnahmeanträge entscheidet der Gesamtvorstand.
  4. Die Ehrenmitgliedschaft wird durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung zuerkannt.

§ 6 Rechte der Mitglieder

  1. Alle Mitglieder haben Anspruch auf Benutzung der Anlagen und der Clubräume im Rahmen des Clubbetriebes sowie auf Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins.
  2. Passive Mitglieder haben ohne Einwilligung des Gesamtvorstandes keine Spielberechtigung.
  3. Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr sind die Mitglieder stimmberechtigt und wählbar unter der Voraussetzung, dass sie ihre Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt haben.
  4. Ehrenmitglieder haben volles Stimmrecht und zahlen keinen Beitrag.

§ 7 Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Bestimmungen der Satzung, der Spiel- und Platzordnung und den Beschlüssen der Organe des Vereins Folge zu leisten und die Interessen des Vereins nach besten Kräften zu fördern.
  2. Alle Mitglieder sind verpflichtet, Anlagen und Einrichtungen des Vereins pfleglich zu behandeln und zu benutzen.

§ 8 Beiträge

  1. Jedes Mitglied – mit Ausnahme der Ehrenmitglieder – ist verpflichtet, an den Verein Jahresbeiträge zu zahlen.
  2. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
  3. Beim Eintritt in den Verein ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag zu entrichten, dessen Festlegung wie die der Beiträge erfolgt. Er kann durch den Gesamtvorstand ermäßigt, gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden.
  4. Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Beiträge wird durch den Gesamtvorstand festgesetzt.

§ 9 Austritt und Ausschluss

  1. Die Mitgliedschaft kann nur zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat (es gilt der Poststempel des 30.11.d.J.) gekündigt werden. Der Gesamtvorstand kann auf Antrag Ausnahmen zulassen, insbesondere beiKrankheit, Versetzung, Fortzug u. ä.
  2. Die Kündigung ist in jedem Falle schriftlich vorzunehmen.
  3. In folgenden Fällen kann der Gesamtvorstand ein Mitglied ohne Einhaltung einer Frist aus dem Verein ausschließen:
    1. wenn ein Mitglied nach Zugang einer Vereinsrechnung und darauf erfolgter schriftlicher Mahnung länger als 3 Monate vom Zugang der Mahnung an mit der Beitragszahlung oder anderen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein im Rückstand ist bzw.
    2. wenn ein Mitglied Ansehen oder Interessen des Vereins in erheblicher Weise schädigt.
      Die Verpflichtung zur Zahlung der angemahnten Rückstände wird durch einen Ausschluss aus dem Verein nicht berührt.

§ 10 Organe

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung ( § 11 )
  2. Der Vorstand ( § 12 )
  3. Der Gesamtvorstand ( § 13 )

§ 11 Mitgliederversammlung

  1. Jährlich einmal findet eine ordentliche Mitgliederversammlung im Februar oder März statt. Sie ist vom Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung von seinem Vertreter einzuberufen und zu leiten.
  2. Die Einberufung muss mindestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Versammlung schriftlich an jedes Mitglied abgesandt werden. Denjenigen Mitgliedern, die dem Verein eine E-Mailadresse bekannt gegeben haben, erhalten die Einberufung auf diesem Wege.
  3. In der Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr volles Stimmrecht.
  4. Folgende Punkte müssen in der Tagesordnung der Jahreshauptverhandlung enthalten sein:
    1. Berichte des Vorstands und der Kassenprüfer.
    2. Entlastung des Vorstandes.
    3. Neuwahlen.
    4. Haushaltsvoranschlag.
  5. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufenwerden.
  6. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.
  7. Jede Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

§ 12 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  1. dem 1. Vorsitzenden
  2. dem 2. Vorsitzenden
  3. dem Kassenwart

Er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und nimmt die Geschäftsführung des Vereins wahr.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

§ 13 Der Gesamtvorstand

  1. Der Gesamtvorstand besteht aus:
    1. dem Vorstand
    2. dem ersten Sportwart
    3. dem zweiten Sportwart
    4. dem Jugendwart
    5. dem Anlagenwart
    6. dem Clubhausbeauftragtem
    7. dem Hallenwart
    8. einem ersten Beisitzer
    9. einem zweiten Beisitzer
    10. dem Jugendsprecher
  2. Der Gesamtvorstand ist für die Durchführung und Wahrung der Vereinsziele verantwortlich und dabei an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
  3. Der Gesamtvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit und ist bei Anwesenheit von mindestens 6 seiner Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  4. Alle Vorstandsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich aus. Im Interesse des Vereins gemachte Barauslagen sind zu erstatten, gemäß Gebühren- und ReiseKostenordnung des Tennisverbandes Schleswig- Holstein.
  5. Die Vorstandsmitglieder werden alljährlich in der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt, bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Die Wahlen sollen geheim erfolgen, wenn ein Mitglied dies verlangt.
  6. Zum Zwecke der kontinuierlichen Arbeit im Vorstand werden in einem Jahr mit gerader Jahresendziffer gewählt:
    • zweiter Vorsitzender,
    • erster Sportwart,
    • Jugendwart,
    • Hallenwart
    • zweiter Beisitzer
    • und ein Kassenprüfer.
    • In einem Jahr mit ungerader Jahresendziffer gewählt:
    • erster Vorsitzender,
    • Kassenwart,
    • zweiter Sportwart,
    • Anlagenwart,
    • Clubhausbeauftragten,
    • erster Beisitzer,
    • und ein Kassenprüfer.
  7. Von den Jugendlichen wird jährlich ein Jugendsprecher gewählt.

§ 14 Kassenprüfer

  1. Jedes Jahr ist jeweils ein Kassenprüfer zu wählen. Die Amtszeit des Kassenprüfers beträgt zwei Jahre.
  2. Mitglieder des Gesamtvorstands dürfen nicht gleichzeitig Kassenprüfer sein.

§ 15 Satzungsänderungen

  1. Beabsichtigte Satzungsänderungen müssen den Mitgliedern spätestens mit der Tagesordnung für die betreffende Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
  2. Für die Satzungsänderung ist 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

§ 16 Ehrungen

Die Mitglieder können durch den Gesamtvorstand folgende Ehrungen erhalten:

  1. Die silberne Ehrennadel nach 25 jähriger Mitgliedschaft.
  2. Die goldene Ehrennadel nach 40 jähriger Mitgliedschaft oder für besondere Verdienste um den Club ( Ehrenmitglied ).
  3. Die Ehrungen erfolgen auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.

§ 17 Auflösung des Verein

  1. Ein Antrag auf Auflösung des Vereins muss von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten Mitglieder unterzeichnet und beim Vorstand eingereicht werden.
  2. Die Beschlussfassung über den Auflösungsantrag obliegt der Mitgliederversammlung mit der Maßgabe, dass eine 2/3- Mehrheit der Anwesenden Mitglieder erforderlich ist.
  3. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Aktivvermögen des Vereins an die Stadt Eckernförde, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere für die Förderung der körperlichen Ertüchtigung der Bürger durch Sport zu verwenden hat.

§ 18 Inkrafttreten der Satzung

Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.03.2011 beschlossen.
Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

  Die Satzung als PDF zum Download